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Ich über mich | Olympia 1972 |
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Texte |
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Lust-Grenzen -
Sexualmoral noch im Jahre 1968...
Flensburgs
Richter fällten ein mög- licherweise epochemachendes Urteil:
sie verurteilten die Sex-Großhändlerin Beate Uhse zu einer
Geldstrafe von 6000 DM, weil sie ihren Kunden „Präparate, die bei
Männern die Liebe verlängern und bei Frauen verkürzen“,
sprich Spezialpräservative, angeboten habe.
Urteilsbegründung:„Das
erfüllt den Tatbestand
einer unnatürlich
gegen Zucht und Ordnung verstoßenden Aufpeitschung und
Befriedigung geschlechtlicher Reize.“ Den Einwand des Uhse-Anwalts,
daß
doch auch keiner etwas gegen Senkfuß- einlagen oder
künstliche
Zähne habe, ließen die Flensburger Richter nicht gelten:
„Für anomal Veranlagte ist die Sache sicher gut. Aber bei normalen Frauen geht die Reizsteigerung über das normale Maß hinaus. Dann wird die Sache unzüchtig." Doch so mutig dieses Urteil ist, es wirft Fragen auf, die noch mutigerer Antworten bedürfen. Wo liegt die Grenze der erlaubten Lust? Und wo fängt die Unzucht an? Wann kann man noch von der Erfüllung ehelicher Pflichten reden? Und wann liegt unerlaubte Aufpeitschung und Be friedigung geschlechtlicher Reize vor? L. Jeman, der bekannte Sittenwart, versucht, auf diesen Seiten die ersten, vordringlichsten Konsequenzen aus dem Flensburger Urteil zu ziehen. Gesetzgeber und Richter sind aufgerufen, sie so bald wie möglich Wirklichkeit werden zu lassen. |
"Ob das wirklich eine Jagdtrophäe ist oder nicht, kann nur die Untersuchung klären. Sie kommen jetzt erst einmal mit!" "Wir griffen den Burschen mit diesem
Ding auf
der Straße auf.Er behauptet, es gehöre zu seinem
Arbeitsgerät.
Aber um Ausflüchte
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Zeichnungen: Lützel Jeman (Robert
Gernhardt) in:
pardon nr. 4 * april 1969 * s. 65
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