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Lust-Grenzen -
        Sexualmoral noch im Jahre 1968...



 
 
Flensburgs Richter fällten ein mög- licherweise epochemachendes Urteil: sie verurteilten die Sex-Großhändlerin Beate Uhse zu einer Geldstrafe von 6000 DM, weil sie ihren Kunden „Präparate, die bei Männern die Liebe verlängern und bei Frauen verkürzen“, sprich Spezialpräservative, angeboten habe. Urteilsbegründung:„Das erfüllt den Tatbestand  einer unnatürlich gegen Zucht und Ordnung verstoßenden Aufpeitschung und Befriedigung geschlechtlicher Reize.“ Den Einwand des Uhse-Anwalts, daß doch auch keiner etwas gegen Senkfuß- einlagen oder künstliche Zähne habe, ließen die Flensburger Richter nicht gelten:
„Für anomal Veranlagte ist die Sache sicher gut. Aber bei normalen Frauen geht die Reizsteigerung über das normale Maß hinaus. Dann wird die Sache unzüchtig."
Doch so mutig dieses Urteil ist, es wirft Fragen auf, die noch mutigerer Antworten bedürfen. Wo liegt die Grenze der erlaubten Lust? Und wo fängt die Unzucht an? Wann kann man noch von der Erfüllung ehelicher Pflichten reden? Und wann liegt unerlaubte Aufpeitschung und Be friedigung geschlechtlicher Reize vor? L. Jeman, der bekannte Sittenwart, versucht, auf diesen Seiten die ersten, vordringlichsten Konsequenzen aus dem Flensburger Urteil zu ziehen. Gesetzgeber und Richter sind aufgerufen, sie so bald wie möglich Wirklichkeit werden zu lassen.

"Ob das wirklich eine Jagdtrophäe ist oder nicht, kann nur die
Untersuchung klären. Sie kommen jetzt erst einmal mit!"
 
 
 

"Wir griffen den Burschen mit diesem Ding auf der Straße auf.Er behauptet, es gehöre zu seinem Arbeitsgerät. Aber um Ausflüchte
sind die Kerle, die verbotene Hilfsmittel benutzen, ja nie verlegen."


 
Zeichnungen: Lützel Jeman (Robert Gernhardt) in: pardon nr. 4 * april 1969 * s. 65