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Ich über mich | Olympia 1972 |
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Beihilfe zum Angriffskrieg? -
Bundesverwaltungsgericht sieht das
Voelkerrecht verletzt
Als vor zweieinhalb Jahren der Angriff der USA auf den Irak
begann,
durften die alliierten Truppen das Bundesgebiet durchqueren
und
amerikanische Kasernen wurden von Bundeswehr-Soldaten
geschuetzt,
stellvertretend fuer US-Soldaten, die abgezogen waren.
Damals gab es Proteste gegen diese Massnahmen. Im Juni
stellte das
Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zu der verweigerten
Mitarbeit
eines Bundeswehrsoldaten fest, dass dieser keine Beihilfe zu
einem
Angiffskrieg leisten musste.
In der nun publizierten Begruendung dazu schrieben die
Richter, dass
die den Alliierten gewaehrten Unterstuetzungen gegen das
Voelkerrecht
verstiessen. Die Bundesregierung haette deren Beteiligung an
Kampfhandlungen vielmehr unterbinden muessen.
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