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Beihilfe zum Angriffskrieg? - Bundesverwaltungsgericht sieht das
Voelkerrecht verletzt

Als vor zweieinhalb Jahren der Angriff der USA auf den Irak begann,
durften die alliierten Truppen das Bundesgebiet durchqueren und
amerikanische Kasernen wurden von Bundeswehr-Soldaten geschuetzt,
stellvertretend fuer US-Soldaten, die abgezogen waren.

Damals gab es Proteste gegen diese Massnahmen. Im Juni stellte das
Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zu der verweigerten Mitarbeit
eines Bundeswehrsoldaten fest, dass dieser keine Beihilfe zu einem
Angiffskrieg leisten musste.

In der nun publizierten Begruendung dazu schrieben die Richter, dass
die den Alliierten gewaehrten Unterstuetzungen gegen das Voelkerrecht
verstiessen. Die Bundesregierung haette deren Beteiligung an
Kampfhandlungen vielmehr unterbinden muessen.